Meine Zusatzqualifikation als Heilpraktiker für Physiotherapie erlaubt es mir, den Erstkontakt zu Patienten aufzunehmen ohne vorliegende ärztliche Verordnung und Sie nach eingehender Untersuchung mit zielführender Physiotherapie (Manuelle Therapie, Krankengymnastik, etc.) zu behandeln.

Als Patienten stehen Ihnen zwei Wege offen:
– Verlängern Sie Ihre persönliche Behandlungszeit nach der ersten vorliegenden Heilmittelverordnung Ihres Arztes.
– Lassen Sie sich ohne Verordnung durch einen Arzt physiotherapeutisch behandeln.

Die Kosten hierfür werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie selbst mit ihrer Krankenkasse abklären müssen, ob diese einen Teil der Kosten übernimmt.